Fördermöglichkeiten

Beantragung Aufstiegs-BAföG

Wie geht das?

Finden Sie Ihre zuständige Förderstelle heraus.
Das Aufstiegs-BAföG müssen Sie in dem Bundesland beantragen, in dem Sie gemeldet sind: www.aufstiegs-bafoeg.de

Laden Sie das Formblatt A herunter und füllen Sie es (selbst) aus.
Hinter dem Formblatt A verbirgt sich der erste Schritt, der „Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung“. Dieses Dokument müssen Sie als Teilnehmer und Beantragender selbst mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen.

Melden Sie sich bei uns zum Lehrgang an.
Die Buchung eines Kurses zur Vorbereitung auf eine IHK-Prüfung ist Voraussetzung für die weitere Beantragung der Förderung.

Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, sowie das Formblatt B von uns.
Wir senden Ihnen nach Eingang und Verarbeitung Ihrer Anmeldung automatisch eine Bestätigung zu.
Wenn Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie BAföG beantragen möchten, erhalten Sie von uns das Formblatt B, die „Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte“.

Lassen Sie Ihre Zulassung prüfen und das Formblatt Z ausfüllen.
Grundsätzlich können Sie an jedem Lehrgang teilnehmen, jedoch nicht jede Prüfung ablegen. Wir empfehlen daher möglichst frühzeitig mit der Handelskammer in Kontakt zu treten und den „Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung“ einzureichen.
Wenn Sie den positiven Zulassungsbescheid erhalten haben, schicken Sie das Formblatt Z an die Handelskammer und lassen es sich ausgefüllt zurücksenden.

Schicken Sie alle Formblätter (A, B und Z) an Ihre zuständige Förderstelle.
Am besten senden Sie die drei Formblätter (A, B und Z) gesammelt an Ihre zuständige Förderstelle.

Lassen Sie der Förderstelle alle Rechnungen zukommen.
Ihre zuständige Förderstelle benötigt zur Bearbeitung Ihres Antrags sowohl die Rechnung über die Lehrgangskosten, die Sie von uns zu Kursbeginn erhalten, als auch die Rechnung der Handelskammer über die Prüfungsgebühren.

Gehen Sie auf Nummer sicher.
Die Bearbeitung und somit auch die Auszahlung der Förderung kann ein wenig dauern. Überlegen Sie sich, ob Sie sich daher bei den Lehrgangskosten vorsichtshalber für Ratenzahlung entscheiden möchten.

Die Beantragung der Förderung ist unabhängig von unserer Rechnungsstellung.
Der Zuschuss wird an Sie ausgezahlt und nicht an uns. Es erfolgt keine automatische Verrechnung.

Nehmen Sie regelmäßig am Unterricht teil.
Dieser Punkt sollte selbstverständlich sein, ist aber dennoch erwähnenswert. Sie erhalten von Ihrer zuständigen Förderstelle zwei Mal während des Lehrgangs eine postalische Aufforderung Ihre Anwesenheiten nachzuweisen, mit dem Formblatt F „Teilnahmenachweis“. Eine Anwesenheitsquote von mindestens 70% ist Pflicht, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Unsere Dozenten pflegen Ihre Anwesenheiten und wir füllen Ihnen das Formblatt F gern aus, geben Sie uns hierzu einfach eine kurze Info.