Fördermöglichkeiten
Staatliche Förderung - Aufstiegs-BAföG
Früher war es als Meister-BAföG bekannt, heute spricht man vom Aufstieg-BAföG. Die meisten unsere Fachwirt- und Fachkaufleute Kurse sind über das Aufstiegs-BAföG förderbar.
Wer wird gefördert?
Die Förderung kann grundsätzlich jeder beantragen. Eine abgeschlossene Ausbildung als zwingende Voraussetzung ist nicht mehr erforderlich. Je nachdem welche Fortbildung Sie anstreben muss jedoch die in der Prüfungsordnung geforderte Berufspraxis nachgewiesen werden.
Lediglich bei höheren Abschlüssen (Master oder vergleichbarer Abschluss) wird keine AFBG-Förderung bewilligt.
Was wird gefördert?
Sie erhalten die Förderung auf die Lehrgangs und Prüfungsgebühren (max. 15.000,00 €). Die Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen.
Die Förderung beträgt 50% der Lehrgangs und Prüfungsgebühren. Für die restlichen 50% wird Ihnen ein zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Bei einem Vollzeitlehrgang kann zudem Unterhaltsgeld beantragt werden. Das Unterhaltsgeld richtet sich jedoch nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Die Höhe des Unterhaltsgeldes richtet sich außerdem nach dem Familienstand. So erhalten zum Beispiel Alleinstehende ohne Kinder maximal 783,00 €. Sofern Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. können Sie zudem Kindergeld beantragen. Die Details zum Unterhaltsgeld erhalten Sie beim BAföG-Amt.
Kann die Restsumme reduziert werden?
Ja, wenn Sie die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen haben und der KfW eine beglaubigte Kopie Ihres Prüfungszeugnisses vorlegen, werden 50% des noch besehenden Maßnahmedarlehens erlassen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der KfW stellen. Damit läge die Förderung bei 75%.
Sollten Sie innerhalb von 3 Jahren nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs ein Unternehmen gründen oder übernehmen oder sich für eine freiberufliche Existenz entscheiden, kann das auf die Lehrgangs und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen in voller Höhe erlassen werden. Somit können Sie eine Förderung von bis zu 100% der Lehrgangs und Prüfungsgebühren erhalten.
Beantragen Sie Ihr Aufstiegs-BAföG rechtzeitig vor Beginn der Qualifizierung. Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monaten dauern.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Bei Vollzeitmaßnahmen
- Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
- Formblätter A, B und Z sowie die Anlage 1 zum Formblatt A
- Verheiratete zusätzlich Anlage 2 zum Formblatt A und Nachweise über das Ehegatteneinkommen des Vor-Vorjahres (z.B. Maßnahmebeginn in 2020, dann Kopien Steuerbescheid 2018)
- Ausländer zusätzlich Anlage 3 zum Formblatt A und Passkopie/Aufenthaltsberechtigung
- Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (nach Erhalt) bzw. Fortbildungsvertrag
- Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
- Nachweise über Schul, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z.B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Ausbildereignungsprüfung)
- Nachweise über Vermögen bei Antragstellung und Einkommen während der Maßnahme
- Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung während der Maßnahme
Bei Teilzeitmaßnahmen
- Personalausweis oder amtliche Meldebestätigung
- Formblätter A, B und Z
- Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (nach Erhalt) bzw. Fortbildungsvertrag
- Rechnungen über die Prüfungsgebühren und ggfs. Materialkosten des Prüfungsstücks (nach Erhalt)
- Nachweise über Schul-, Berufs- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z. B. Realschulabschluss, Gesellenbrief, Servicetechniker)