Gepr. Berufspädagoge/-in (IHK)

Master Professional

Teilnahme in Präsenz oder im Live-Webinar - Berufsbegleitend

Was macht der Berufspädagoge / die Berufspädagogin?

Als Gepr. Berufspädagoge/in übernehmen Sie selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen.
Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.

Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Berufspädagoge / zur Berufspädagogin ist einem Master Abschluss gleichgesetzt.

Perfekt vorbereitet

Wir bieten als Einstieg in den Bereich des Rechnungswesens einen Basis-Kurs an:

Grundkompetenzen für Fachwirte: Rechnungswesen

Ziel

Sie werden befähigt, unternehmerische Zielsetzungen zu entwickeln und umzusetzen und in hohem Maße eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Als Berufspädagoge/in arbeiten Sie in der Weiterbildung, in der Ausbildung oder Personalentwicklung. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen oder beruflicher Bildungsprozesse.

Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmer. Sie sind verantwortlich für die Entwicklung neuer und zukunftsweisender Qualifikations- und Bildungskonzepte und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Für diese Konzepte können Sie angepasste Marketingstrategien entwickeln und umsetzen. Sie initiieren und begleiten notwendige organisatorische Veränderungsprozesse und entwickeln dafür die erforderlichen Unterstützungs- und Beratungsprozesse.

In diesem Zusammenhang arbeiten Berufspädagogen mit allen Beteiligten der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Geschäfts- und Personalleitung eng zusammen. Berufspädagogen können auch als externe Berater für Unternehmen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung tätig sein.

Förderung

Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel. 040 35 905 -389) oder der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes (www.aufstiegs-bafoeg.de)

  • Einkommensunabhängig
  • Lehrgangs- & Prüfungsgebühren
  • 50 % Zuschuss
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
  • also insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich

Information und Beratung

Anna Carina Gehm, Ihre Ansprechpartnerin bei der Grone Wirtschaftsakademie.

Anna-Carina Gehm
a-c.gehm@grone.de

Telefonische Erstberatung
Telefon 040 23703-400

Kursbeginn 04.06.2024 – 21.11.2025
Kursdauer 17 Monate

Unterrichtszeiten:
Di. / Do. von 18:00 bis 21:15 Uhr und
einige Samstage von 08:00 bis 15:00 Uhr
Inkl. 2 Vollzeitwochen, davon 1 Woche als
Bildungsurlaub anerkannt

Kosten

€ 5.950,00 oder bei Ratenzahlung 6.035,00 (17 Raten á € 355,00)
zzgl. ca. € 150,00 für Lernmittel
zzgl. € 825,00 Prüfungsgebühr
(der Betrag ist direkt an die Handelskammer zu zahlen)

Seminarinhalte

  • Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen
  • Didaktische Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
  • Methodische Planung und Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
  • Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation
  • Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen
  • Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigen Bildungsbedarf
  • Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung
  • Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden
  • Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen
  • Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und -maßnahmen
  • Organisation der Lernorte und Lernmedien
  • Strategisches Management von Bildungsbereichen
  • Strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing
  • Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen
  • Qualitätsmanagement
  • Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung
  • Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze
  • Kooperationsmanagement
  • Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln
  • Planen einer Berufsausbildung
  • Entwicklung und Organisation von Ausbildungsverbünden und Serviceausbildung
  • Lernbegleitung von Auszubildenden
  • Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden
  • Prüfen und Prüfungsgestaltung
  • Führen und Qualifizieren ausbildender Fachkräfte
  • Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der Berufsausbildung, Qualitätssicherung
  • Innovative Weiterbildungsangebote entwickeln, Analyse von Weiterbildungsbedarf
  • Lernbegleitung von Beschäftigten in Arbeitsprozessen
  • Coaching und Bildungsberatung in betrieblichen Veränderungsprozessen
  • Prüfen und Prüfungsgestaltung, Gestaltung von Prüfungsaufgaben
  • Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Führung und Qualifizierung haupt- und nebenberuflicher Weiterbildner
  • Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbildung, Qualitätssicherung
  • Entwickeln und Einsetzen von Konzepten zur Kompetenzentwicklung, der Qualifikationsanalyse und von Qualifizierungsprogrammen
  • Zusammenhang von Personalentwicklung und Organisationsentwicklung
  • Gestaltung lernförderlicher Arbeitsformen
  • Mitgestaltung beruflicher Entwicklungspfade, Entwickeln, Einführen und Umsetzen zielgruppenspezifischer Förderprogramme
  • Beurteilung von Mitarbeitern, Erkennen und Fördern von Mitarbeiterpotenzialen
  • Beratung von Führungskräften

Abschluss

Prüfung vor der Handelskammer Hamburg

Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)

  • Der Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz
    · zum/r Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/in
    · oder ein Fortbildungsabschluss zum/r Fachwirt/in, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum/r Industrie-, Fach oder
    · Handwerksmeister/in oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss nach der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
  •  ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein staatlich anerkannter Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/s Berufspädagogen/in sowie zu fachlichen Tätigkeiten der oben genannten Fortbildungsabschlüsse haben.
Einzelheiten über die Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte direkt mit der Handelskammer Hamburg (040 36138 -0).

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: