Geprüfter Berufspädagoge / Geprüfte Berufspädagogin (IHK)
Master Professional Teilnahme in Präsenz oder im Live-Webinar - Berufsbegleitend
Was macht der Berufspädagoge / die Berufspädagogin?
Als Gepr. Berufspädagoge/in übernehmen Sie selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen.
Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.
Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Berufspädagoge / zur Berufspädagogin ist einem Master Abschluss gleichgesetzt.
Perfekt vorbereitet
Wir bieten als Einstieg in den Bereich des Rechnungswesens einen Basis-Kurs an:
Ziel
Sie werden befähigt, unternehmerische Zielsetzungen zu entwickeln und umzusetzen und in hohem Maße eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Als Berufspädagoge/in arbeiten Sie in der Weiterbildung, in der Ausbildung oder Personalentwicklung. Zu ihren Aufgaben zählt die Organisation, Einführung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen oder beruflicher Bildungsprozesse.
Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmer. Sie sind verantwortlich für die Entwicklung neuer und zukunftsweisender Qualifikations- und Bildungskonzepte und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Für diese Konzepte können Sie angepasste Marketingstrategien entwickeln und umsetzen. Sie initiieren und begleiten notwendige organisatorische Veränderungsprozesse und entwickeln dafür die erforderlichen Unterstützungs- und Beratungsprozesse.
In diesem Zusammenhang arbeiten Berufspädagogen mit allen Beteiligten der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Geschäfts- und Personalleitung eng zusammen. Berufspädagogen können auch als externe Berater für Unternehmen in den Bereichen der Aus- und Weiterbildung tätig sein.
Förderung
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch das „Meister-BAföG“ (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel. 040 35095-389)
- Vermögensunabhängig
- Lehrgangs- & Prüfungsgebühren bis 15.000 €
- Zuschussanteil 50 %
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
- also insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich
Information und Beratung
Anna-Carina Gehm
Telefon 040 23703-402
a-c.gehm@grone.de
Kursbeginn 02.08.2023 – 22.11.2024
Kursdauer 15 Monate
Unterrichtszeiten:
Mo. + Mi. von 18:00 bis 21:15 Uhr und
einige Sa. von 08:00 bis 15:00 Uhr
Inkl. 2 Vollzeitwochen, davon 1 Woche als
Bildungsurlaub anerkannt
Kosten
€ 4.900,00 oder bei Ratenzahlung 4.950,00 (10 Raten á € 495,00)
zzgl. ca. € 200,00 für Lernmittel
zzgl. € 825,00 Prüfungsgebühr
(der Betrag ist direkt an die Handelskammer zu zahlen)
Seminarinhalte
- Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen
- Didaktische Aufbereitung und Umsetzung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
- Methodische Planung und Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
- Analyse der Markt- und Technikentwicklung, der Arbeitsmarktsituation
- Analyse bildungspolitischer und bildungsrechtlicher Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen
- Ermittlung von betrieblichem kurz-, mittel- und langfristigen Bildungsbedarf
- Planung von Werbemaßnahmen, Bewerbergewinnung und der Teilnehmergewinnung
- Planung der Kooperation mit Bildungsnetzwerken, Entwicklungspartnern und Kunden
- Umsetzung von Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen
- Planung von Bildungs- und Qualifizierungsprogrammen und -maßnahmen
- Organisation der Lernorte und Lernmedien
- Strategisches Management von Bildungsbereichen
- Strategische Planung von Bildungsprodukten und Bildungsmarketing
- Management einschließlich Controlling beruflicher und betrieblicher Bildungsprozesse in Unternehmen
- Qualitätsmanagement
- Mitarbeiterführung, Personalmanagement und Entwicklung der Teamleistung
- Innovations- und Reorganisationsmanagement, Entwicklung neuer strategischer Ansätze
- Kooperationsmanagement
- Finanzplanung unter Nutzung von Förderprogrammen und Fördermitteln
- Planen einer Berufsausbildung
- Entwicklung und Organisation von Ausbildungsverbünden und Serviceausbildung
- Lernbegleitung von Auszubildenden
- Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden
- Prüfen und Prüfungsgestaltung
- Führen und Qualifizieren ausbildender Fachkräfte
- Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der Berufsausbildung, Qualitätssicherung
- Innovative Weiterbildungsangebote entwickeln, Analyse von Weiterbildungsbedarf
- Lernbegleitung von Beschäftigten in Arbeitsprozessen
- Coaching und Bildungsberatung in betrieblichen Veränderungsprozessen
- Prüfen und Prüfungsgestaltung, Gestaltung von Prüfungsaufgaben
- Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen
- Führung und Qualifizierung haupt- und nebenberuflicher Weiterbildner
- Gestalten eines wirtschaftlichen Geschäftsprozesses der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbildung, Qualitätssicherung
- Entwickeln und Einsetzen von Konzepten zur Kompetenzentwicklung, der Qualifikationsanalyse und von Qualifizierungsprogrammen
- Zusammenhang von Personalentwicklung und Organisationsentwicklung
- Gestaltung lernförderlicher Arbeitsformen
- Mitgestaltung beruflicher Entwicklungspfade, Entwickeln, Einführen und Umsetzen zielgruppenspezifischer Förderprogramme
- Beurteilung von Mitarbeitern, Erkennen und Fördern von Mitarbeiterpotenzialen
- Beratung von Führungskräften
Abschluss
Prüfung vor der Handelskammer Hamburg
Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)
- Der Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz
· zum/r Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/in
· oder ein Fortbildungsabschluss zum/r Fachwirt/in, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum/r Industrie-, Fach oder
· Handwerksmeister/in oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss nach der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis, - ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein staatlich anerkannter Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer/s Berufspädagogen/in sowie zu fachlichen Tätigkeiten der oben genannten Fortbildungsabschlüsse haben.
Einzelheiten über die Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte direkt mit der Handelskammer Hamburg (040 36138-0).