Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen (IHK)

Teilnahme im Live-Webinar - Berufsbegleitend

Online-Info Veranstaltung am 29.04.2024 um 10 Uhr

(Achtung, neuer Termin!)

In entspannter Atmosphäre informieren wir Sie über unseren Lehrgang für „Geprüfte Fachwirte für Tanzschulen IHK“. Sie erhalten alle Informationen rund um die Organisation, den Unterricht, die Förderung über das Aufstiegs-BAföG sowie die Prüfung vor der Handelskammer Hamburg.

Wir freuen uns auf Sie und alle Ihre Fragen!

Die Veranstaltung findet Online unter folgendem Link statt:

https://gwa.collocall.de/b/ann-pda-jus-fph

Was macht der/die Fachwirt/-in für Tanzschulen?

Das Seminar bereitet auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen (IHK) vor der Handelskammer Hamburg vor.
Als Fachwirt/-in können Sie sich später auch zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) weiter qualifizieren.
Sie haben damit die Kompetenz, die kaufmännischen Aufgaben eines Unternehmens zu übernehmen. Sie beherrschen typische Managementaufgaben, wissen Mitarbeiter zu führen und zu
entwickeln, Produktkonzepte zu entwickeln, das Marketing und die Kundenkommunikation zu gestalten und das Unternehmen im Sinne der Unternehmensziele zu führen.

Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Fachwirt/-in für Tanzschulen ist einen Bachelor Abschluss gleichgesetzt.

Perfekt vorbereitet

Wir bieten als Einstieg in den Bereich des Rechnungswesens einen Basis-Kurs an:

Grundkompetenzen für Fachwirte: Rechnungswesen

Weitere Vorteile:

  • Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil des Ausbilderscheins, gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbildereignungsverordnung.

Förderung

Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel. 040 35095-389) oder der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes (www.aufstiegs-bafoeg.de)

  • Einkommensunabhängig
  • Lehrgangs- & Prüfungsgebühren
  • 50 % Zuschuss
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
  • also insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich

Information und Beratung

Anna Carina Gehm, Ihre Ansprechpartnerin bei der Grone Wirtschaftsakademie.

Anna-Carina Gehm
a-c.gehm@grone.de

Telefonische Erstberatung
Telefon 040 23703-400

Kursbeginn: 07.10.2024 – 27.06.2026
Kursdauer: 21 Monate (in Blockform)

Unterrichtszeiten:
entnehmen Sie bitte dem Flyer

Kosten

€ 4.950,00 oder bei Ratenzahlung € 5.313,00 (21 Raten a € 253,00)
zzgl. ca. € 100,00 für Lernmittel
zzgl. ca. € 616,00 Prüfungsgebühr
(Zahlung an die Handelskammer Hamburg)

Seminarinhalte

  • Berücksichtigung subjektiver und objektiver Rahmenbedingungen auf das Lernen
  • Lerntechniken
  • Zeit- und Themenplanung
  • Lernmethoden und Lernmedien
  • Gruppenarbeit
  • Rede und Präsentationstechniken
  • Volkswirtschaftliche Grundlagen
  • Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
  • Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
  • Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung
  • Auswertung betriebswirtschaftlicher Zahlen
  • Steuerrechtliche Bestimmungen
  • Betriebsorganisation
  • Verwaltung und Abwicklung von Geschäftsvorgängen
  • Unternehmenszusammenschlüsse
  • Rechtliche Zusammenhänge
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Personalentwicklung, Personalführung
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Analyse branchenspezifischer Märkte
  • Kommunikationsinstrumente
  • Darstellung des Betriebes und Kommunikation
  • Verbandsstrukturen in der Branche
  • Rechtliche Zusammenhänge
  • Analyse branchenspezifischer Märkte
  • Kommunikationsinstrumente
  • Darstellung des Betriebes und Kommunikation
  • Verbandsstrukturen in der Branche
  • Rechtliche Zusammenhänge
  • Analyse branchenspezifischer Märkte
  • Systeme in Tanzschulen
  • Branchenspezifische Marketingmaßnahmen
  • Planungskompetenz
  • Preisbildung und Kalkulation
  • Verträge
  • Versicherungen
  • Lizenzverwertungsgesellschaften
  • Rechtliche Zusammenhänge
  • Präsentation
  • Fachgespräch

Abschluss

  • Handelskammerprüfung mit Abschlusszeugnis „Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen (IHK)“
  • Qualifiziertes Grone-Zertifikat mit Inhalten

Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/ einer Gepr. Fachwirt/-in für Tanzschulen haben

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